1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Mit Ihrer E-Mail Anmeldung erteilen Sie uns das Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags.

Zustande kommt der Beherbergungsvertrag erst durch unsere Annahme (diese erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief) und dem fristgerechten Eingang der Anzahlung gemäß Ziffer 2.

Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserer Objektbeschreibung.

Bei allen unseren angebotenen Objekten handelt es sich um Nichtraucherwohnungen.

2. Leistung, Preise, Zahlung

Der Gastgeber ist verpflichtet die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen. die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.

Nach Annahme der Anmeldung ist binnen der vom Gastgeber gesetzten Frist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der gesamten Vergütung zu leisten; erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung ist der Beherbergungsvertrag verbindlich abgeschlossen.

Die restliche Vergütung ist 10 Tage vor Anreise fällig.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Auf Zahlungen per Kredit- oder EC-Karte besteht kein Anspruch.

3. Rücktritt, Stornierung

Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

Der Gast wird von der Entrichtung der Vergütung nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person oder sonstigen Umständen liegenden Grund die Ferienwohnung nicht nutzen kann (vgl. § 537 BGB).

Der Gastgeber muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt, anrechnen lassen.

Teilt der Gast dem Gastwirt seine Verhinderung bzw. den Nichtantritt der Reise vor dem gebuchten Termin mit, werden die ersparten Aufwendungen bzw. anderweitig erlangten Vorteile pauschal angesetzt wie folgt:

bei Zugang der Mitteilung Ersparnis pauschal Zahlbetrag

bis 15. Tag vor Termin 100 % 00 %

bis 10. Tag vor Termin 50 % 50 %

ab 9 Tag vor Termin 20 % 80 %

Der Nachweis einer höheren Ersparnis bzw. eines höheren anderweitig erlangten Vorteils, insbesondere durch anderweitige Vermietung, bleibt dem Gast vorbehalten. Der Gastgeber hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

4. An- und Abreise

Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Anreisezeit ist zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Abweichungen davon müssen vorher vereinbart werden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.

5. Mängel der Beherbergungsleistung

Der Gast hat die Unterkunft bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur zulässig, wenn dies mit dem Gastgeber ausdrücklich vereinbart wird.

Da es sich um eine Nichtraucherwohnung handelt wird, bei Rauchen in der Wohnung eine Reinigungspauschale von 100 € verlangt.

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, hat der Gast dem Gastgeber den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Gastgeber eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

Im übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Haftung

Schäden an Haus, Mobiliar und Einrichtung, sowie Verlust beweglicher Gegenstände aus der Ferienwohnung, welche durch die Benutzung des Gastes entstanden sind, sind von diesem zu tragen und werden vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Gast die Schäden bzw. Verluste nicht zu vertreten hat.

7. Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

Bezüglich des Beginns gilt § 199 BGB entsprechend.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.

9. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.